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Informationen zur Elektroaltgeräteentsorgung

Rücknahmepflicht für Altgeräte §16/§17
Neben der Entsorgung an kommunale Sammelstellen, gibt es die Möglichkeit, Ihre artgleichen Altgeräte – direkt bei Neukauf eines KRAFTPC PC’s zu uns zurückschicken. Bitte senden Sie Ihren PC in einer geeigneten Verpackung an: Fasra 24 Computerhandels GmbH, Bickernstr. 115, 45889 Gelsenkirchen und kennzeichnen Sie das Paket als „Altgerät“ an der Außenseite des Kartons. Das kostenlose Versandlabel erhalten Sie auf Anfrage von unserem Supportteam. Alle weiteren Informationen zur Altgeräteentsorgung erhalten Sie auch unter https://www.elektrogesetz.de/gesetzestexte/elektrog/

Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf
Folgendes hinzuweisen:
1. Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.
2. Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
3. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
4. Wir sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a. Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes nehmen wir ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.
b. Auf Ihr Verlangen nehmen wir auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.
c. Soweit der Vertrag über die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die Rücknahme für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten mit einer Abmessung von bis zu 25 Zentimeter gewährleisten wir durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen. Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
5. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe außerdem bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil, möglich. Außerdem können Sie, soweit dies in Ihrer Kommune angeboten wird, eine Abholung der Altgeräte bei der Sperrmüllentsorgung beantragen oder Kleingeräte in Sammelcontainern auf öffentlichen Plätzen entsorgen.
6. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.


Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

 

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